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Die Band als GbR

27.10.2022 , Kostenloser Online-Workshop

Ihr habt eine Band gegründet, die ersten Auftritte gespielt und Gagen eingenommen? Jetzt fragt Ihr Euch, welche vertraglichen Vereinbarungen die Bandmitglieder untereinander treffen sollten (Stichwort: GbR-Gründung), welche rechtlichen und steuerlichen Formalitäten zu erfüllen sind und wie das geht?
Im Workshop „Die Band als GbR“ liegt der Schwerpunkt genau auf diesen Bereichen. Rechtsanwalt Frank Bauchrowitz geht in diesem Onlineworkshop innerhalb von 120 Minuten unter anderem auf die folgenden Fragen ein (in unterschiedlicher Ausführlichkeit):

– Wie entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und welche Alternativen gibt es zur GbR?
– Wer haftet in welchem Umfang bei einer GbR?
– Wie kann man regeln, wer welche Beiträge für die GbR zu leisten hat und wie Entscheidungen getroffen werden?
– Welche Regelungen können hinsichtlich der Verteilung des Gewinns getroffen werden und wie werden Verluste ausgeglichen?
– Wann und wie müsst Ihr Eure Band-GbR beim Finanzamt anmelden?
– Wie wird der Gewinn ermittelt?
– Was habt Ihr hinsichtlich der Buchführung zu beachten und wie wird eine Rechnung gestellt?

– In welchen Situationen müsst Ihr eine Steuererklärung abgeben?

– Was gilt hinsichtlich der Umsatzsteuer und könnt Ihr Euch von der Umsatzsteuer befreien lassen (Kleinunternehmerprivileg)?
– Für welche Umsätze ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden?
– Wie funktionierte der sogenannte Vorsteuerabzug?
– Wie läuft die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ihr erhaltet zudem ein Skript mit ausführlichen Erklärungen und Checklisten, damit Ihr die Inhalte des Workshops auch nochmals nachlesen könnt, wenn die entsprechenden Schritte anstehen.

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Das Workshop-Angebot richtet sich an Musiker:innen aus NRW.

Ablaufplan

18.00 Uhr
Nach der Anmeldung bekommst du von uns eine Bestätigungsmail. DIe Teilnahme ist kostenlos.

Prof. Frank Bauchrowitz berät als Rechtsanwalt in allen Bereichen des Musikrechts (www.musikerkanzlei.de). Zu seinen Mandanten gehören Musiker:innen, Ensembles und Bands, Musikschulen, Musikagenturen, Veranstalter:innen, Labels, und Musikverlage aller Professionalisierungsgrade aus dem gesamten Bundesgebiet. Rechtsanwalt Bauchrowitz ist zudem seit 2009 Lehrbeauftragter für Musikrecht und „Systemische Businessplanung“ an der Musikhochschule Münster und anderen Musikhochschulen in Deutschland. 2022 wurde ihm von der Musikhochschule Münster eine Honorarprofessur verliehen.

Foto: Jule Lauterbach

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